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Ich kann nur lachen über Euch!
Wenn er nicht zahlen will, kann, darf, keine Ahnung, dann schickt ihm einen korrekten MB wie ich schon sagte wo er keine Chance beim Widerspruch hat. So bekommt ihr euer Geld.
naja ich weiß nicht wie es in deutschland ist bei uns in österreich wird gepfändet wenn wer nicht zahlen kann und wenn so nichts zu holen ist dann winkt ein paar wochen gefängnis also bei uns überlegt sich jeder 2 mal ob er schulden macht oder nicht!!
und wann meldest du dich bei den anderen die schulden werden nicht weniger und zu pfänden gibt es immer was!!
edit meld dich mal im icq bei mir!!
und jetzt sinds nur noch 85 Mio!!
18.09.06 22:44:25 - 85.000.000 ID 173928 Ich nenne das nur Wucher bei 2% / Tag
Ergo - du hast keine Schulden mehr und dani dafür 85 Mio mehr bei mir (Zinsfrei -> einfach eine Rate mehr auf die Tilgungszeit)
1-2% Zinsen ... da gibt es eh keine Möglichkeit das ab zu zahlen (erst recht weil meist Zinseszins gerechnet wird ...) ... 1 mio abgezahlt , 2 Mio neue Schulden dazu und diese kosten ihm dann gleich nochmal extra Zinsen ... Super Leistung und sich dann wundern, wenn Leute das nicht abzahlen.
Rechnet mit der Grundsumme + normalen Zinssatz ... und einigt euch da auf lange Abzahlungsszeit (in Euros = das sparrt euch Kursschwankungsausfälle)
so, ich habe in den letzten tagen 4 leuten die schulden zurückgezahlt! ich würde mich freuen, wenn diese es hier auch bestätigen würden!
dani schrieb:auch pfänden wäre sinnlos...
mit gefängnisstrafe wird es net klappen und selbst wenn, was hättet ihr davon? da bekommt ihr auch kein geld!
...freut mich auch wenn man mit leuten vernünftig verhandeln kann und vor allem ruhig und normal.. ich habe auch mit leuten geredet bzw. gesprochen, die normal geredet/geschrieben haben.....
aber mit MB kommt ihr wirklich net weit.. ich bemühe und kümmere mich schon, aber geld drucken kann ich leider auch net... wenn da noch mehr und noch mehr kosten auf mich zu kommen, hat keiner was davon, zahlen kann ich es dann trotzdem net...
auch pfänden wäre sinnlos...
....
Alles Andere was ihr teilweise hier verlangt ist vielleicht unerlaubte Bereicherung (siehe BGB)§ 849 BGB
Verzinsung der Ersatzsumme
Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.
Ich finde es eine Schande, wie ihr dani wahrscheinlich entgegen Bestimmungen des Zweiten Buchs des BGB ausnehmt.