Loseseiten als Gewerbe?

@ witti
Ratzi hat recht mit der Krankenversicherung, wenn du selbstständig (nicht im nebengewerbe) bist mußt du dich freiwillig Versichern bei einer Krankenkasse oder privat versichern!
Und wenn du dann noch mit deiner Steuererklärung (nach Gewinn) über der Beitragsbemessungsgrenze liegst darfst du auch noch deine Kinder freiwillig versichern (oder privat)
 
toni schrieb:
@ witti
Ratzi hat recht mit der Krankenversicherung, wenn du selbstständig (nicht im nebengewerbe) bist mußt du dich freiwillig Versichern bei einer Krankenkasse oder privat versichern!
Und wenn du dann noch mit deiner Steuererklärung (nach Gewinn) über der Beitragsbemessungsgrenze liegst darfst du auch noch deine Kinder freiwillig versichern (oder privat)

ich kenne das nur von meiner mutter, die war selbstständig und bei meinem vater mitversichert ..

ist aber auch wieder ein paar jahre her, mitlerweile ist dad nicht mehr und meine mutter angestellt ...

und bei mir ist es eh, dass ich privat versichert bin
 
Und genau dort sind ja die Gesetze geändert worden witti, das ist auch meine Information dazu. Dass damit denjenigen noch mehr Steine in den Weg gelegt werden, die wirklich einem ehrlichen Kleingewerbe nachgehen wollen, hat wohl noch niemand wirklich bemerkt von den Gesetzesmachern :evil:

Einzige Möglichkeit ist in so einem Fall, das Gewerbe als Nebengewerbe über den Ehepartner laufen zu lassen (Rat vom Einwohnermeldeamt). Nur kann es das doch auch nicht wirklich sein denke ich :-?
 
Ich geh mal davon aus, das euch folgendes weiterhelfen kann:

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).

Falls man in diesem Fall noch angestellt ist, braucht man keine Extra-Versicherung. Was aber genauso bedeutet, das mein als ALGII Empfänger am besten eine Ich-AG gründet. Wie das funktioniert, fragt ihr am besten beim Arbeitsamt nach!
 
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dayjay

steuern und kleinunternehmerregelung haben nichts mit der krankenversicherung zu tun
das ist eine reine steuerrechtliche sache
 
Hehe, dachte mir doch das solche Fragen hier wieder auftauchen.

Also ich kann jetzt von mir Sprechen, es gibt ja imer sehr viele Sonderfälle, die berücksichtigt werden müssen:

1. Student
2. Nebenher Gewerbe
3. Gewinn weit unter 3??€ (weiß den Betrag nciht mehr, weils mich net Interessiert, weils drunter ist)
4. Unter 25 Jahre
:arrow: Versichert bei den Eltern

Kompetente Antwort solltet ihr bei eurer KV erhalten. Sagt denen alle Daten, wie es sein würde, die sagen euch dann wie ihr euch versichern müßt. Bekommt ihr schriftlich und könnt euch darauf dann verlassen.

P.S. Zum Thema: soll ich Eier Eintragen??
Es ist dann der Geldwert einzutragen. Wie dieser zu ermitteln ist, ist im Steuergesetz geregelt! lest euch mal §8(2) EStG durch!
 
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