Die Untersagung der Verwaltung von Euro-Guthaben ist mir stärker im Gedächtnis geblieben, zugegeben.
Aber was hilft es dann, den Primera-Handel als Einzelkaufmann zu ermöglichen, wenn die BaFin den Primera-Handel untersagt? Die Verflechtung zwischen der negativ beschiedenen Primus Entertainment GmbH, der rechtsnachfolgenden Primera Entertainment GmbH und unseres bekannten Einzelkaufmanns ist doch leicht nachweisbar. Ich dachte immer, Behörden-Entscheidungen seien absolut, aber vermutlich bin ich einfach kein Grauzonen-Experte.
Der Primera Handel wurde ja nicht untersagt.
Untersagt wurde die Verwaltung von Euro Guthaben der angemeldeten Mitglieder.
Primera verkaufen und das Geld einstreichen kann er soviel er will.
Auch ankaufen kann er, jedoch müsste er das Geld dafür unverzüglich auszahlen