Geschichte Umfrage: Jeder Vierte sieht «gute Seiten» in Nazi-Zeit

Absatz 3 und 4 des §130 StGB sagen da etwas anderes. Man darf sehr wohl etwas vorlegen, aber nur so lange, wie sich die Opferzahlen nach oben korrigieren oder man noch mehr Straftaten aus dem Dritten Reich nachweist.

Lesen wir doch mal, was da steht:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Schaut man unter § 6 Abs. 1 nach, findet man dieses:

Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ein Mitglied dieser Gruppe tötet [...] wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Von Deinen Vorwürfen und Erzählungen finde ich da nichts. Auch nicht, dass man "nur nach oben korrigieren darf". Kein Vorlege-Verbot für Korrigierungen nach unten, lediglich, dass man diese Absicht und ihre Durchführung nicht leugnen darf. Letztendes darf man in Bezug auf den Holocaust nur zwei Sachen nicht, die man sonst auch nicht darf: Lügen und Verleumden.

Nur mal so am Rande, hast Du Dir mal überlegt, dass es Leugnern deshalb nicht gelingt, die Opferzahlen nach unten hin zu korrigieren, weil es schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entspräche? :roll:

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Hier was ich schon vorher öfter meinte, die Ehrverletzung von Personen: Wer behauptet, eine getötete Person wurde gar nicht getötet, macht sich strafbar und das ist auch gut so.
 
Lesen wir doch mal, was da steht:
Oder besser gesagt: "Wollen wir mal lesen, was wir wollen"? :)

[...] Von Deinen Vorwürfen und Erzählungen finde ich da nichts. Auch nicht, dass man "nur nach oben korrigieren darf".[...]
Ich lese da heraus, dass sich beide Absätze nur und ausschließlich auf die Zeit des Dritten Reiches (*ups, schonwieder das böse Wort*) beziehen. Alles andere wurde bereits ausfühlrich in Absatz 1 und 2 geregelt.

Nur mal so am Rande, hast Du Dir mal überlegt, dass es Leugnern deshalb nicht gelingt, die Opferzahlen nach unten hin zu korrigieren, weil es schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entspräche? :roll:
Ja, ist mir durch den Kopf gegangen und ich stimme Dir zu. Und was ändert das im Geringsten? :roll:

Gruß,
Photon
 
Oder besser gesagt: "Wollen wir mal lesen, was wir wollen"? :)

Also wenn ich lese, mache ich das Buchstabe für Buchstabe... mal von links nach rechts, mal von rechts nach links :p

Ich lese da heraus, dass sich beide Absätze nur und ausschließlich auf die Zeit des Dritten Reiches (*ups, schonwieder das böse Wort*) beziehen. Alles andere wurde bereits ausfühlrich in Absatz 1 und 2 geregelt.

Ja bestimmte Absätze und die entsprechenden, erweiterten Spielräume für Sanktionen werden nötig, wenn ein bestimmter Strafbestand sich als besonders virulent herausstellt, das findest Du in den Gesetzen überall. Aber das erklärt immer noch nicht, woher Du da Sachen wie pauschale Verbote von Studien ableitest :roll:
 
[...] Ja bestimmte Absätze und die entsprechenden, erweiterten Spielräume für Sanktionen werden nötig, wenn ein bestimmter Strafbestand sich als besonders virulent herausstellt, das findest Du in den Gesetzen überall. Aber das erklärt immer noch nicht, woher Du da Sachen wie pauschale Verbote von Studien ableitest :roll:
Soll bedeuten, dass andere volksverhetzenden Werke, die sich nicht auf die Zeit des Dritten Reiches beziehen, eher pathogen sind? :think:

Alles was zur Urteilsfindung und -begründung nötig wäre (im Falle der misslungenen Beweisführung) gibt der Rest des Paragraphen auch ohne Absatz 3 und 4 her. Also kann jemand beim bloßen Versuch zum Thema Drittes Reich bereits in Untersuchungshaft genommen werden, während sich ein anderer weitestgehend unangetastet zur Hexenverbrennung auskotzen kann.

Mir ist unverständlich, warum Millionen von hingerichteten "Nicht-Arierern" einen höheren Stellenwert einnehmen, als beispielsweise Millionen von Nicht-Christen und willkürlich deklarierten Ketzern, Hexen und Vom-Teufel-Bessenen. Und da bringst Du es fertig, von "Virulenz" zu sprechen?

Aber gut, "Virulenz" ist natürlich ein klasse Wort, das bei genauerer Betrachtung sehr zynisch im Kontext ist und trotzdem nicht anstößig wirkt. Kompliment :)

Gruß,
Photon
 
Also kann jemand beim bloßen Versuch zum Thema Drittes Reich bereits in Untersuchungshaft genommen werden, während sich ein anderer weitestgehend unangetastet zur Hexenverbrennung auskotzen kann.

Du musst schlicht und ergreifend damit anfangen zu überlegen, wen oder was Du da überhaupt verteidigst, wenn Du auf der einen Seite sagst "ja, Volksverhetzung und Leugnung muss sanktioniert werden" und im nächsten Atemzug genau das als angeblichen Bruch der Meinungsfreiheit darstellst.

Übrigens wird es jetzt richtig schlecht, wenn die Frage kommt, warum nicht die Leugnung von Indianer- oder Hexenmorden extra erwähnt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du nicht selbst drauf kommst. Gäbe es eine entsprechende Dichte an Leuten, die Interesse daran hätten, wäre das auch dementsprechend im Gesetz niedergeschlagen. So umfasst das Gesetz diese Dinge lediglich. Wenn jemand Hexenverbrennung leugnen sollte, so werden sie auch sanktioniert, mir ist aber kein Fall bekannt von jemandem, der dass jemals getan hat, also 1. nenne mir bitte einen solchen Fall und/oder 2. kannst Du ja versuchsweise mal damit anfangen und wir probierens aus :ugly::ugly::ugly:
 
[...] Übrigens wird es jetzt richtig schlecht, wenn die Frage kommt, warum nicht die Leugnung von Indianer- oder Hexenmorden extra erwähnt werden.
Die Frage habe ich niemals aufgeworfen. Im ganzen Gegenteil wäre ich eher dafür, dass die beiden Absätze völlig und ersatzlos entfernt werden, weil sie verharmlosend und relativierend sind.

Gruß,
Photon
 
Sorry aber jetzt driftest Du langsam, aber stetig in Geistlosigkeit ab. Nochmal, das sind Deine Worte:

Photon schrieb:
Also kann jemand beim bloßen Versuch zum Thema Drittes Reich bereits in Untersuchungshaft genommen werden, während sich ein anderer weitestgehend unangetastet zur Hexenverbrennung auskotzen kann.

Diese beiden Behauptungen sind jeweils falsch, wenn Du dafür keine Beweise hast, dann zieh sie zurück und winde Dich nicht immer wie ein Aal aus diesen ganzen Frechheiten raus.
 
[...] Diese beiden Behauptungen sind jeweils falsch, wenn Du dafür keine Beweise hast, dann zieh sie zurück und winde Dich nicht immer wie ein Aal aus diesen ganzen Frechheiten raus.
*lach* Soso. Naja, also ich nehme nichts zurück und behaupte zusätzlich, dass Dir ein neutraler und wertungsfreier Blick auf die Dinge aufgrund von Vorbohrtheit weitestgehend versagt ist.

Gruß,
Photon
 
Das berühmte *lach* läutet dann immer die Phase ein, wo Dir die geforderten Belege, Beweise und Argumente endgültig ausgehen.
 
Das berühmte *lach* läutet dann immer die Phase ein, wo Dir die geforderten Belege, Beweise und Argumente endgültig ausgehen.
Oder von dem Punkt, dass die Diskussion sinnlos wird. Es gibt definitiv Beispiele, die aber niemals aktenkundlich wurden oder mir im Vertrauen zugetragen wurden. Folglich ist es mir unmöglich, derartige Beispiele zu Deiner Unterhaltung hier zu posten, die im Internet öffentlich zugänglich sind. Deswegen sind diese Sachverhalte aber nicht weniger wahr.

Aber ich verlange auch nicht, dass Du es glaubst, überlies' es einfach ;)

Gruß,
Photon
 
Oder von dem Punkt, dass die Diskussion sinnlos wird. Es gibt definitiv Beispiele, die aber niemals aktenkundlich wurden oder mir im Vertrauen zugetragen wurden. Folglich ist es mir unmöglich, derartige Beispiele zu Deiner Unterhaltung hier zu posten, die im Internet öffentlich zugänglich sind.

Wo?
 
Lassen wir das einfach beiseite. Ich kann und will nicht öffentlich preisgeben, wem was mal passiert ist und welche Behandlung der/ diejenigen erfuhren.

Fakt ist, dass die beiden Absätze im StGB stehen, um den Zeitraum des Dritten Reiches besonders herauszukristallisieren. Das wurde zu einer Zeit getan, als ganz Deutschland überreizt auf alles reagiert wurde, was nur im entferntesten mit dieser Zeit zu tun hatte. Damit wurde den Taten besondere Bedeutung beigemessen, was andere (gleiche) Taten anderer Zeiträume automatisch verharmlost.

So geht es mit diversen Beispielen weiter, was alles in Deutschland sinn- und verstandfrei erstmal verboten wurde, was mit H****r zu tun hat. So wurde auch das Volk weitestgehend erzogen und die direkte Auswirkung dieser Radikalpolitik haben wir in diesem Thema leibhaftig vor uns: Kommt das Dritte Reich zur Sprache, war alles Hölle. Alles war schlecht und das Geschichtsbuch wird in jedem Kontext vorgekramt.

Beim Kaiserreich würde niemals so aggressiv reagiert werden. Aber ich merke schon, dass Du wie üblich persönlich wirst, weswegen es wohl besser sein wird, die Diskussion hier erstmal für einige Zeit beizulegen ;)

Gruß,
Photon
 
Zuletzt bearbeitet:
1. nenne mir bitte einen solchen Fall
Also ich weiß nicht warum mein Fall, mein Beispiel hier verworfen wurde. Entschuldigt bitte das gerade diesen Fall genommen habe, aber genau solch ein Fall ist in Deutschland gerade so umstritten, wegen den Sachen aus der Nazizeit. Das wir zwar uns kritisieren dürfen das wir scheisse gebaut (was ich Zurecht auch befürworte), aber nicht den Geschädigten heute zutage seine Fehler vorwerfen dürfen.

So what.
 
Ich habe das Gefühl, dass dieses Thema hier trotz entsprechender Gegenmeinung künstlich immer wieder aufgewärmt wird. Merkt denn keiner, dass hier eine absichtliche Provokation zur Meinungsäußerung stattfindet? Und das, obwohl gut gegenagumentiert wird. Es werden immer mehr Widersprüche verwandt. Hauptsache, dieser Thread bleibt oben.

Hallo Mods, Admins und aufgeklärte User: Lest ihr eigentlich, was hier abläuft???
 
Unbelehrbarkeit verstößt weder gegen Forenregeln noch gegen Gesetze... ;)

Von daher ist eine solche Diskussion durchaus legitim - niemand kann dazu gezwungen werden, seine Meinung zu ändern. Das mag zwar auf die Dauer ermüdend sein, aber ich sehe da keinen Grund zum eingreifen.
 
Unbelehrbarkeit verstößt weder gegen Forenregeln noch gegen Gesetze... ;)

Von daher ist eine solche Diskussion durchaus legitim - niemand kann dazu gezwungen werden, seine Meinung zu ändern. Das mag zwar auf die Dauer ermüdend sein, aber ich sehe da keinen Grund zum eingreifen.

Ja, die Diskussion hatte ich schon im Admin-Thread. Deshalb revidire ich meine letzte Aussage auf den Personenkreis: "aufgeklärte User".

Denn weder ein Mod, noch ein Admin hat erkannt, was hier passieren soll und was damit bezweckt wird.
 
Ich habe das Gefühl, dass dieses Thema hier trotz entsprechender Gegenmeinung künstlich immer wieder aufgewärmt wird. Merkt denn keiner, dass hier eine absichtliche Provokation zur Meinungsäußerung stattfindet? Und das, obwohl gut gegenagumentiert wird. Es werden immer mehr Widersprüche verwandt. Hauptsache, dieser Thread bleibt oben.

Hallo Mods, Admins und aufgeklärte User: Lest ihr eigentlich, was hier abläuft???

Zustimmung.

Unbelehrbarkeit verstößt weder gegen Forenregeln [...]

Hier muss man wohl ergänzen: gegen die hier geltenden Forenregeln. Es gibt auch Foren, die ab einem bestimmten Maß der absichtlichen Argument-Resistenz einschreiten, aber es ist legitim, da eigene Ansichten zu vertreten, daher nur eine Anmerkung.