Excalibur100
Auftragsprogger
- 20 April 2006
- 1.129
- 257
Moin,
wenn du alles Einspruchsicher da hast brauchst garnichts weiter, dann wird sich derjenige schon melden und zahlen. Widerspruch kann er ja nur einlegen wenn etwas nicht stimmt, denn sonst werden die Kosten ja noch höher.
Zum Fall hier mal was aktuelles:
War gestern beim Anwalt und momentan ist folgender Stand. MB und VB sind zugestellt, er hat sich beim Anwalt gemeldet und dieser wird jetzt nach Absprache mit mir eine Ratenzahlung vereinbaren. Sollte dann mal eine Rate nicht pünktlich kommen geht der GV los.
So und nu mal juten Rutsch
wenn du alles Einspruchsicher da hast brauchst garnichts weiter, dann wird sich derjenige schon melden und zahlen. Widerspruch kann er ja nur einlegen wenn etwas nicht stimmt, denn sonst werden die Kosten ja noch höher.
Zum Fall hier mal was aktuelles:
War gestern beim Anwalt und momentan ist folgender Stand. MB und VB sind zugestellt, er hat sich beim Anwalt gemeldet und dieser wird jetzt nach Absprache mit mir eine Ratenzahlung vereinbaren. Sollte dann mal eine Rate nicht pünktlich kommen geht der GV los.
So und nu mal juten Rutsch